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Karl August von Hardenberg ArtikelKarl August Freiherr, später Fürst, von Hardenberg (* 31.05 1750 in Essenrode bei Gifhorn; †26.11 1822 in Genua) war ein preußischer Staatsmann.
Karl August von Hardenberg
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Von Hardenberg wurde 1750 als Sohn des Obersten Christian Ludwig von Hardenberg und seiner Frau Anna Sophia Ehrengart (geborene Bülow) geboren. Als Karl August geboren wird ist sein Vater 49 und seine Mutter 19 Jahre alt. Karl August hatte sieben Geschwister. Er selbst war der älteste. Dieser Aspekt beeinflusste seine Laufbahn sein Leben lang. Die Erziehung Karl Augusts lag während der ersten Jahre in der Hand seiner Erzieherin Gavell, die auch schon seine Mutter erzogen hatte. Der Erziehungsplan richtete sich nach den Gewohnheiten der Zeit und seines Standes. Man sprach Französisch und vom sechsten Lebensjahr an lernte er auch Latein. Der Hofmeister Wedekind übernahm nun die Erziehung. Karl August genoss jedoch eine für einen jungen Adeligen ungewöhnlich fortschrittliche und aufgeklärte Erziehung. Karl Augusts Traum war der Staatsdienst. Er entschloss sich also Jura zu studieren und schrieb sich mit 16 Jahren zu dem Wintersemester 1766/1767 in der Universität Göttingen ein. Er blieb vier Semester in Göttingen. 1768 mit 18 Jahren siedelte er mit einem neuen Hofmeister (Johann Friedrich Gervinus ) nach Leipzig über, um neben Rechtswissenschaften auch ein Jahr Belles Lettres zu studieren. Dort lernte er den jungen Johann Wolfgang von Goethe kennen.
Im Jahre 1770 bekam Hardenberg eine Auditorenstelle. Auditor war der Name für eine Hilfskraft am Gericht, in etwa entsprechend dem heutigen Referendar. Schon in dem Januar 1771, ein halbes Jahr nach Amtsantritt wurde er in die Finanzverwaltung des Kurfürstentums versetzt. Doch völlig überraschend starb Hardenbergs Förderer Behr. Dessen Nachfolger Bremer brachte seine eigenen Schützlinge mit. Erbost beschwerte sich Hardenberg beim König in London, der ihm nahelegte eine Reise durch Europa anzutreten, um seinen Horizont zu erweitern.
Am 15.07 1772 trat Hardenberg zu seiner Kavaliersreise an und besuchte mehrere deutsche Fürstenhöfe, das Reichskammergericht in Wetzlar und den Reichstag in Regensburg. Am 23.11 1773 wurde er dann zu dem Kammerrat ernannt und am 8.06 1774 heiratet er die 15jährige Christiane von Reventlow. Am 13.01 1780 veröffentlicht Hardenberg eine Denkschrift zur Reform der hannoverschen Verwaltung. Am 15.02 1881 zogen Hardenberg und seine Frau nach London um den Kurfürsten für seine Reform einzunehmen. 1778 und 1781 hielt er sich in London auf, wo sich eine Affäre zwischen seiner ersten Frau Christiane und dem Prinzen von Wales entwickelte. Da der Skandal öffentlich zu werden drohte, reichte er am 28.09 1881 sein Abschiedsgesuch ein. Am 30.05 wird er dann zu dem herzoglich-braunschweigischen Geheimen Rat ernannt.
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In Braunschweig trat er für einen Beitritt des Herzogtums zu dem deutschen Fürstenbund ein, verfolgte die Reform des Schulwesens in dem Sinne Pestalozzis und die Trennung von Schule und Landeskirche. Ab 1786 stand er dem neu eingerichteten weltlichen Schulkollegium vor.
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Ansbach-Bayreuth 1790-1798 | |
Als sich Hardenberg 1790 von seiner ersten Frau scheiden ließ und die seinetwegen geschiedene Sophie von Lente heiratete, wurde er für Braunschweig untragbar und wechselte darum als dirigierender Minister zu dem Markgrafen von Ansbach-Bayreuth. Nach dem Rücktritt des Markgrafen ging Ansbach-Bayreuth als Provinz in den Besitz der preußischen Krone über und Hardenberg leitete die Eingliederung der Provinz als preußischer Minister und verwaltete sie seitdem als selbständige Provinz und reformierte die Verwaltung.
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1795 war er Mitunterzeichner des Basler Sonderfriedens mit Frankreich. 1798 wurde er nach Berlin berufen, weil man ihm Verschwendung vorwarf. Seine Selbständigkeit in der Verwaltung Ansbachs wurde eingeschränkt und die Verwaltungsreformen mussten teilweise zurückgenommen werden und an den Stand des restlichen Preußens angepasst werden.
1803 erlangte er das Vertrauen des Königs Friedrich Wilhelm III. und wurde zu dem Minister für auswärtige Angelegenheiten ernannt, 1804 wird er offiziell Außenminister. Er nutzte seinen steigenden Einfluss, um als Gegenleistung für die Neutralität Preußens Gebietsgewinne in Westfalen und Mitteldeutschland zu erzielen. Da er nicht mit der Politik des Königs gegenüber Frankreich übereinstimmte, trat er 1806 auf Drängen Napoleons zurück.
Im April 1807 wird er als leitender Minister wieder mit allen inneren und äußeren Angelegenheiten betraut, muss aber als Bedingung nachdem Frieden von Tilsit in dem Juli 1807 auf Befehl Napoleons wieder zurücktreten.
Die Berufung Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Steins 1807 und auch dessen Entlassung 1808 beeinflusste er entscheidend mit. In dem Auftrag des Königs verfasste er in Tilsit die Denkwürdigkeiten, seine Denkschrift zur Neuorganisation des preußischen Staates mit Reformvorschlägen.
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Preußische Reformen 1810-1822 | |
Als er 1810 die Entlassung des Kabinetts von Karl Freiherr vom Stein zum Altenstein erreichte, gelang es ihm, am 4.06 mit Billigung Napoleons zu dem preußischen Staatskanzler ernannt zu werden. Die von vom Stein begonnenen und unter zu dem Altenstein in das Stocken gekommenen Reformen setzte er fort, konnte sich aber wie Altenstein nicht gegen die restaurativen Kräfte durchsetzen. Sein Hauptziel, die Einführung einer Verfassung und die Mitbestimmung des Bürgertums konnte er nicht erreichen.
Das Finanzedikt vom 27.10 1810 war der Beginn der Hardenbergschen Reformen, 1811 folgte das Regulierungsedikt, das Gewerbesteuergesetz, das die Gewerbefreiheit festschrieb, die Bauernbefreiung und die Emanzipation der Juden. Er trat für einen liberalen Verfassungsstaat ein, wie er ihn schon in seiner Rigaer Denkschrift von 1805 gefordert hatte.
Den preußisch-russische Vertrag von Kalisch, im eine gemeinsame Erhebung gegen Napoleon vereinbart wurde, vermittelte er als Verhandlungsführer auf preußischer Seite, zusammen mit vom Stein, der den russischen Zaren vertrat.
Zusammen mit Wilhelm von Humboldt und Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein entwickelte er 1814 einen Entwurf für eine Bundesverfassung; in dem selben Jahr wurde er in den Fürstenstand erhoben.
Im Wiener Kongreß 1815 gelang es ihm Preußen erhebliche Gebietszuwächse zu sichern und er etablierte nach 1815 dort eine neu organisierte Verwaltung. Es konnte dem König das Versprechen abringen eine Verfassung zu etablieren, eine Verfassungskomission wird allerdings erst 1817 einberufen. 1819 entwarf er eine landständische Verfassung für Preußen, die allerdings nicht umgesetzt wird.
Nach den Karlsbader Beschlüssen 1819 schwindet sein Einfluss langsam. 1822 erkrankte er nach einem Kongreß in Verona und starb kurz darauf.
Aufgrund der Effektivität seiner Reformen und der Wirkung auf zahlreiche benachbarte Länder gilt er als einer der großen Staatsreformer des 19. Jahrhunderts.
Siehe auch: das Geschlecht von Hardenberg
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